Genügt ABE mitführen ?

  • Habe euch im Anhang mal das KBA "Gutachten", das Audi-Schreiben sowie zwei Rad-Reifen-Übersichten aus dem TT Owners Club hier angefügt.

    Bin zur Zeit auch auf der Suche nach einem Satz S-Line Felgen.

  • Super, vielen Dank. Mit den Dokumenten kann man arbeiten. Demnach reicht es aus, bei den SLine Felgen den KBA-Auszug mitzuführen. :thumbup:

    .... das lese ich so nicht, die Unterlagen gelten für die Facelift Modell ab 2003 bzw. teilweise auch erst für Modelljahr 2005/06.

    Wenn in deiner COC die Radgrößen nicht aufgeführt werden geht an einer Eintragung legal kein Weg vorbei....

  • .... das lese ich so nicht, die Unterlagen gelten für die Facelift Modell ab 2003 bzw. teilweise auch erst für Modelljahr 2005/06.

    Wo liest du das ?

    IMA ist es eindeutig im KBA-Gutachten eindeutig beschrieben:


    Fahrzeugtyp: 8N

    Variante/Version Handelsbezeichnung, Motorisierung: AUDI TT, alle


    ab. Gen-Nr: e1*97/27*0089*00-*01, e1*98/14*0089*02-*11, e1*2001/116*0089*12-*??
    ,


    Auflagen:

    (..) (Anbauabnahme durch aaSoP bzw. einem Prüfingenieur einer aaPO nicht erfolderlich)


    e1*98/14*0089*02-*11 ist zum Beispiel die Genehmigungsnummer meines 04-2000 TTR.

    e1*97/27*0089*00-*01 müsste demnach die Genehemigungsnummer der MY98-TTs sein. e1*2001/116*0089*12-*?? entsprechend alle ab 2001


    Damit verstehe ich das Gutachten gleich MaTTze und ich müsste die Felge nicht abnehmen lassen. Das Gutachten mitführen reicht. Erst, wenn ich die Papiere neu anfertigen lasse, wird die Grösse mit in die neuen Papiere übernommen. Mehr aber nicht.

    Korregiere uns, warum wir es fehl interpretieren


    LG

  • Diese Aussage ist IMA zu allgemein, als dass sie hier hilfreich ist:

    Wenn eine x-beliebige Reifengrösse nicht in der COC enthalten ist, ist die Eintragung notwendig, keine Frage.


    In diesem Fall ist die Felge und Reifengrösse aber in den Serienumfang des Fahrzeugs nachträglich übernommen worden (s-line-Felge: serienmässige Zusatzausstattung). Damit muss sie vom Werk in der COC spätestens ab Einführung erscheinen.


    Dieses KAB-Gutachten ist IMA somit als "Korrektur" der COC zu verstehen und weisst daher ausdrücklich darauf hin, dass die genannte Bauteiländerung nicht abgenommen werden muss.

    Das "interessante" an dieser "Korrektur" ist, dass man diese auf den gesamten Baustand der 8N übernommen hat und damit alle 8N die s-line Felger als "Original-Rad" fahren dürfen.


    Die "Eintragung" in die Fahrzeugpapiere soll jedoch im Rahmen anderer notwendiger Änderungen an den Fahrzeugpapieren erfolgen (siehe Auflagen).


    Damit gilt:

    ja, die Felgen müssen Eingetragen werden, aber erst bei passender Gelegenenheit, wenn diese denn tätsächlich irgentwann eintritt (Halterwechsel, Adresswechsel, Fahrzeugscheinverlust oder andere abnahmepflichtigen Eintragungen etc). Solange reicht das Mitführen der Kopie des KAB-Gutachtens.


    Aber der ordnungsgemässe Verbau muss nicht von einem Sachverständigen abgenommen werden, was unter der "klassischen" Eintragung verstanden wird.

  • Hallo Jochen,

    hatte das Thema mal mit meinem TÜV Sachverständigen und seine Aussage war das eine Eintragung nötig ist wenn die Größe nicht in der COC steht. Über das wann haben wir nicht gesprochen, war für mich zu der Zeit nicht von Nöten da sie ja in meiner COC stehen. ;) Es war hier die Rede von: "genügt ABE mitführen?" und diese kann ich hier wirklich nicht sehen. So what, muss jeder selber wissen was er macht!

  • jochen_145 hat es richtig erklärt. Wichtig sind hier auch die Begrifflichkeiten. Der KBA Auszug ist KEINE ABE (allgemeine Betriebserlaubnis). Vielmehr drückt der Auszug eine nationale Zulassung aus und bedeutet, dass die beschriebenen Felgen (über die Teilenummer zuordenbar) für die aufgeführten Fahrzeug (über die "e1...." Nummer zuordenbar) mit entsprechenden Auflagen verwendet werden können. Und die e1-Nummer der ersten TT ab 1998 steht mit in dem Auszug drin.

    Das ist auch dahingehend wichtig, weil es nicht für alle Audi TT 8N Baujahre CoC Papiere gab.