Hallo !
Muß man bei Felgenwechsel diese bei vorhandener ABE eintragen lassen oder genügt es diese ABE mit zu führen ?
Danke im Voraus !
VG Frank
Hallo !
Muß man bei Felgenwechsel diese bei vorhandener ABE eintragen lassen oder genügt es diese ABE mit zu führen ?
Danke im Voraus !
VG Frank
... das kann man so pauschal nicht sagen, teilweise muss der ordnungsgemäße Anbau seitens der Prüforganisation bescheinigt werden. Einfach mal genau lesen und im Zweifel bei deinem Prüfer nachfragen....
Eine ABE muss weder mitgeführt, noch müssen die zugehörigen Felgen eingetragen werden....Ausnahmen bestätigen hierbei aber die Regel. Dementsprechend pflichte ich Greg bei, dass deine Frage so leider nicht beantwortet werden kann. Gib uns doch noch ein paar Infos...
Was für einen TT hast du denn und ist dein Fahrzeug ansonsten im Originalzustand? Um welche Felgen handelt es sich? Welche Reifengröße willst du verwenden?
Gibt es für diese OEM Felgen eine ABE?
Wenn die Felgengröße in deiner COC eingetragen ist kannst du sie fahren, wenn nicht musst du sie eintragen lassen!
ABE ist vorhanden !
ABE ist vorhanden !
evtl. könntest du sie hier mal hochladen.....
1. könnten wir lesen was drin steht und dir auf deine Frage antworten.
2. wäre es für die "Nachwelt" dokumentiert und könnte bei ähnlichem Problem genutzt werden.
Hallo !
Problem ist : Scanner defekt ! Man kann allerdings diese ABE im Netz runterladen . Bei Angabe der Nummer sollte sie zu finden sein .
VG Frank
Hallo !
Problem ist : Scanner defekt ! Man kann allerdings diese ABE im Netz runterladen . Bei Angabe der Nummer sollte sie zu finden sein .
VG Frank
[/quote].... man kann auch per Handy ein Foto davon hier einstellen ?
Gruß Greg
Gesendet von iPad mit Tapatalk Pro
Keine Angst ! Mir fällt dazu schon eine Lösung ein .
ABE heißt im Regelfall Eintragungsfrei. In fast allen Fällen ist dies aber an Bedingungen geknüpft. In der für dein Fahrzeug zulässigen Kombination stehen oft hinten dran Buchstaben/Zahlenkombination. Deren Bedeutung ist am ende der ABE aufgeschlüsselt. Erfüllst du alle dort angegebenen Vorraussetzungen reicht es die ABE mitzuführen.
LG
Thorsten
Danke schön ! Wieder etwas gelernt .
Keine Angst ! Mir fällt dazu schon eine Lösung ein .
... gibts da noch ne Lösung von dir? Das enstrechende Dokument würde mich schon interessieren.
Wenn der Audiservice mich 2011 nicht angeschwindelt hat, gibt es für die OEM S-Line Felgen keinerlei Zulassungspapiere (ABE, Teilegutachten, ECE/EG Genehmigung etc.). Nur eine Traglastbescheinigung oder halt ein Schriftstück mit der Zuordnung der Teilenummer zum Audi TT 8N.
Wenn die 18" Felgen mit 225/40R18 mit in den CoC Papieren aufgeführt sind, ist an dieser Stelle alles schick und die Felgen können ohne weitere Maßnahmen montiert und gefahren werden.
Da es die Sline Felgen aber erst ab 2002 gab, ist die größte serienmäßig zugelassene Rad-Reifenkombination für einen 8N mit Modelljahr 2001: 225/45R17.
Dementsprechend müssen die SLine - Felgen in diesem Fall eingetragen werden. Da es keine Unterlagen gibt, kommt nur eine Einzelabnahme in Betracht.
Ich habe Folgendes gefunden : http://www.original-felgen.com
Dort werden diese Felgen ( 8NO 601 025 1 1H7 aufgeführt .
Leider kann ich nicht scannen . Eventuell hilft es aber so !
VG Frank
Alles anzeigenWenn der Audiservice mich 2011 nicht angeschwindelt hat, gibt es für die OEM S-Line Felgen keinerlei Zulassungspapiere (ABE, Teilegutachten, ECE/EG Genehmigung etc.). Nur eine Traglastbescheinigung oder halt ein Schriftstück mit der Zuordnung der Teilenummer zum Audi TT 8N.
Wenn die 18" Felgen mit 225/40R18 mit in den CoC Papieren aufgeführt sind, ist an dieser Stelle alles schick und die Felgen können ohne weitere Maßnahmen montiert und gefahren werden.
Da es die Sline Felgen aber erst ab 2002 gab, ist die größte serienmäßig zugelassene Rad-Reifenkombination für einen 8N mit Modelljahr 2001: 225/45R17.
Dementsprechend müssen die SLine - Felgen in diesem Fall eingetragen werden. Da es keine Unterlagen gibt, kommt nur eine Einzelabnahme in Betracht.
... mein Reden, aber da kann jeder selber eigene Erfahrungen machen. Dies Traglastbescheinigungen die "Tatla" gepostet hat dient als Basis zur Einzelabnahme, auf dem anderen Bildchen lässt sich leider nichts vernünftig lesen.
Das KBA-Gutachten ist schon ok. Ich denke zwar auch, dass es immer noch einer Einzelabnahme bedarf, aber diese ist denn aufgrund des KBA-Gutachtens problemlos möglich.
Den Auszug vom KBA kannte ich noch nicht. Soweit ich das entziffern konnte sind da alle 8N Typen erfasst. Wichtig ist hierbei die Genehmigungsnummer e1*.... Somit kann das als Teilegutachten für die Sline Felge genutzt werden. Damit wird aus der Einzelabnahme (21 StVZO) eine Abnahme nach 19/III StVZO.
Macht für den Verbaucher aktuell nur den Unterschied, dass es jeder Prüfingeniuer abnehmen kann und kein amtlich anerkannter Sachverständiger notwendig ist.
Da mir damals für die gleiche Felge der KBA Auszug fehlte, musste ich eine 21er Abnahme machen lassen. Kostete 50€ und ging auch problemlos.
Also mit den Rädern am Auto und dem KBA Auszug ab zum Tüv/DEKRA/GTÜ o.ä. und fix abnehmen lassen. Das sollte nach 15 Min erledigt sein.
Ok, wieder was gelernt.